Reise & tanze in Costa Rica

Reisebestimmungen

Reiseanbieter
Reiseanbieter ist Tarjeta de Viajero Centroamérica SA, San José, Costa Rica. Céd. Jur. 3-101-149-124.

Zustande kommen des Vertrages
Der Vertrag über die Reise kommt zustande nach Eingang des Gesamtbetrages vor Ablauf der Frist und der Bestätigung der Reise durch Tarjeta de Viajero Centroamérica SA, San José, Costa Rica. Eine Quittung für den gesamten bezahlten Beitrag wird in Costa Rica durch das Reisebüro erstellt. Diese werden durch das Reisebüro an den Reiseleiter weitergegeben und können vom Reiseleiter bezogen werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen Deutschlands.

Mindestanzahl der Teilnehmer
Für die Reise sind eine Mindestanzahl von 6-10 Teilnehmern (je nach Saison) erforderlich. Sollte die Teilnehmeranzahl unterschritten werden, hat der Veranstalter das Recht, die Reise zu stornieren. Ebenfalls kann der Veranstalter Teilnehmern die Reise verwehren, wenn die maximale Anzahl der Teilnehmer für die Reise bereits erreicht ist. Hierüber werden die Teilnehmer spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Anmeldefrist informiert. Im Falle der Stornierung wegen nicht erreichen der Mindestteilnehmeranzahl oder der Überschreitung der maximalen Teilnehmeranzahl werden bereits bezahlte Beträge vom Veranstalter vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen dabei nicht.

Pflichten der Teilnehmer
Für Reisende deutscher Nationalität befinden sich Visahinweise in diesem Dokument. Um weitergehende Visapflichten kümmert sich der Teilnehmer selbst. Ebenfalls obliegt es dem Teilnehmer, sich gesundheitliche Vorsorge, Impfungen, Auslandskrankenversicherung und ähnliches zu kümmern. Hinweise dazu befinden sich ebenfalls in diesem Text.

Rücktritt von der Reise
Wenn die Reise Aufgrund unvorhergesehender Gründe nicht angetreten werden kann, wird vom Reiseveranstalter der gezahlte Reisepreis abzüglich bereits erhaltener Leistungen (z.B. vorbereitende Workshops) und bereits entstandener Kosten (z.B. Reservierungen).

Reisebedingungen USA
Für Transitreisen über die USA gelten besondere Bestimmungen. Es muss vor dem Abflug eine Online-Registrierung ausgeführt werden.
Das ist möglich unter https://esta.cbp.dhs.gov, dort lässt sich auch die deutsche Sprache wählen für das Ausfüllen des Formulars. Im Transitflughafen werden Fingerabdrücke gescannt, ein digitales Porträtfoto erstellt und nach einem weiteren Sicherheitscheck und der eigenständigen entgegennahme und des Wiedereincheckens des Gepäcks geht es hoffentlich reibungslos weiter. Aktuelle Reisehinweise und Reisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt.

Reisebedingungen Costa Rica
Für die Einreise nach Costa Rica ist ein Reisepass erforderlich, am Einreiseflughafen wird ein für 30-90 Tage gültiges Visum erteilt. Bei Ausreise von einem Flughafen werden 26 $ Gebühr fällig, die vor dem Check-in am Abreiseflughafen von Costa Rica bezahlt werden müssen.
Bei sonstigen Grenzüberschreitungen in Costa Ricas Nachbarländer lohnt es sich, die Flugbestätigungen / Flugtickets in gedruckter Form bei sich zu haben, da sonst möglicherweise der Kauf eines zusätzlichen Tickets (i. d. R. Bustickets) erforderlich wird, mit dem man das Land verlassen könnte.
Weitere und aktuelle Reise- und Impfhinweise bietet das Auswärtige Amt.

Höhere Gewalt
Sollte die Reise durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt (z. B. durch Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden, so können sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer von der Reise zurücktreten. Es gelten die Regelungen unter 'Rücktritt von der Reise'.
Erfolgt ein solches Ereignis während der Reise, beschränkt sich die Verpflichtung des Veranstalters beim Rücktransport auf den Ort des Beginns der Rundreise, i. d. R. San Jose Flughafen (SJO). Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer jeweils zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten werden vom Teilnehmer getragen.

Haftung
Eine Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkten, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und soweit es sich nicht um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt. Für Schadenersatzansprüche bezüglich Sachschäden, welche ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen verbotenen Handlung haben, haftet Tarjeta de Viajero Centroamérica SA je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu 4.091 €. oder bis zum dreifachen des an Tarjeta de Viajero Centroamérica SA gezahlten Reisepreises.

Versicherungen
Im Reisepreis sind keine Reiseversicherungen (z.B. für Reiserücktrittskosten, Rücktransport, (Auslands-)Krankenversicherung, etc.) enthalten. Ein privater Abschluss von Versicherungen welche diese und weitere Eventualitäten abdecken ist daher empfohlen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.